Gutachten
Ein Gutachten ist die objektive, gewissenhafte Darstellung und sachlich begründete Beurteilung
eines vorgegebenen Sachverhalts.
D.h. es wird der Ist- Zustand festgestellt, der Soll- Zustand nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgearbeitet und dokumentiert.
Bei jeder Art von Gutachten hat der Sachverständige seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch zu erfüllen.
GERICHTSGUTACHTEN
Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige von dem zuständigen Gericht, für die fachliche Hilfe bei der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, beauftragt.
PRIVATGUTACHTEN
Der Sachverständige kann hierbei von Auftraggebern und Auftragnehmern, bei Zweifeln an der Qualität der Ausführung, fachlichen Richtigkeit und Unstimmigkeiten der Abrechnung zur Erstattung eines Privatgutachtens beauftragt werden.
Privatgutachten dienen auch der Vorlage bei Gericht um Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall spricht man von einem „Parteigutachten“.
Private Auftraggeber sind z.B.
Privatpersonen
Rechtsanwälte
Unternehmen
Versicherungen
Banken
Behörden
SCHIEDSGUTACHTEN
Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, z.B. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, kann der Sachverständige mit der Erstattung eines Schiedsgutachten beauftragt werden. Für die Auftraggeber dieses Gutachtens sind die Erkenntnisse/Ergebnisse für alle Beteiligten bindend.
Zweck eines Schiedsgutachten ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.