In der Regel werden Sachverständige erst hinzugezogen wenn Unstimmigkeiten
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auftreten.
Meistens sind zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten schon ausgeführt worden oder stehen kurz vor der vermeitlichen Vollendung.
Es ist jedoch durchaus ratsam, das Bauherren, einen Sachverständigen vor Durchführung einer Baumaßnahme
zu Rate zu ziehen um Fehler im Vorfeld zu vermeiden.
Dadurch spart man letztendlich nicht nur Geld, sondern auch Zeit und vor allem eine Menge Ärger.
Oft wird nicht daran gedacht, bzw. wissen viele Bauherren nicht,
dass Sachverständige nicht nur Gutachten erstatten, sondern ein wesentlich
größeres Leistungsspektrum haben.
(siehe Leistungen)
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Sachverständigen-"Typen"
Die Qualifikationen und Kompetenzen sind ebenso unterschiedlich wie die Bezeichnungen.
Der reine Begriff "Sachverständiger" sowie "Gutachter" ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt,
so dass sich auch nicht ausreichend qualifizierte Personen so bezeichnen können.
Nachfolgend einige Arten von Sachverständigen:
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs müssen bei Sachverständigen
die erforderlichen Qualifikationen belegbar sein.
Gerade bei freien Sachverständigen ist der Erwerb der Qualifikation nicht an
bestimmte Ausbildungsgänge, Prüfungen oder Abschlüsse gebunden, wodurch es für
den Verbraucher keine Gewähr für Qualitätssicherung gibt.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige!
Der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist gesetzlich geschützt.
Der Missbrauch des Titels ist strafbar gemäß §132a StGB. (Strafgesetzbuch)
Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich bei dem Sachverständigen um einen Fachmann mit:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige